Wie aus einschlägigen Presseorganen zu entnehmen ist, wird die verschärfte Datenvorratsspeicherung alle elektronischen Kommunikationswege treffen und so sollen unter anderem
- IP Adressen
- Verbindungsdaten und Sendestandort von SMS,
- Telefongesprächen über Festnetz
- Telefongesprächen über Mobilnetze und
- von Telefonzellen aus
langfristig erfasst werden.
Firmen klagen über die Unverhältnismäßigkeit was den technischen Aufwand betrifft, Bürger klagen über tiefe Einschnitte in die Privatsphäre des einzelnen. Fakt ist, dass nun EU Recht in deutsches Recht umgesetzt werden soll und sich Initiativen um Aufklärung in der Bevölkerung bemühen. Dieses zum Anlass genommen, habe ich den folgenden Brief verfasst und an die Mitglieder im deutschen Bundestag geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Datenspeicherung kann ein sinnvolles Mittel sein, um technische Diagnosen zu stellen, aber es ist nie Mittel, Bürger zu überwachen.
Der Staat hat die notwendige Aufgabe seine Bürger vor Übel und Unheil zu bewahren, das hat jedoch ganz klare Grenzen – nämlich dann, wenn der Staat nach der Privatsphäre des Einzelnen greift.
Die Rahmenbedingungen wie sie in den Medien geschildert worden sind, betreffen einen kleinen Prozentsatz derjenigen, die an der globalen Kommunikation teilnehmen aber nicht alle. Deutsche Politiker, gerade selbst ernannte “Experten” für innere Angelegenheiten, haben die überaus negative Angewohnheit alles regeln und kontrollieren zu wollen.
Das das deutsche Volk das immerhin solche “Experten” als Vertreter demokratisch gewählt hat sich so etwas bieten lässt ist eine Sache, dass Sie mit Ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf wieder einmal das Klischee bestätigen, sich nicht dediziert mit der Materie auseinandergesetzt zu haben, eine andere.
Die Vorratsdatenspeicherung so wie sie in den Medien diskutiert wird scheint sehr tiefe Einschnitte in die Privatsphäre zu machen. Bedauerlich.
Ein nicht unerhebliches Stück an Lebensqualität geht verloren weil Ihnen und Ihren Kollegen nichts anderes einfällt als sinnlose Verbote auszusprechen. Sie machen die Gesellschaft nicht sicherer, wenn Sie mit Gesetzen wie diesem die totale Kontrolle über das Wann, das Wie und das Wo anstreben und somit Ungewissheit, Angst und am Ende im Volk auch Politikverdrossenheit sähen.
Eben diese Politikverdrossenheit wird von Ihnen bei der nächsten Wahl mit einem Lächeln und dem Hinweis auf “die Unfähigkeit” politischer Gegner weggelächelt. Da Sie in Interviews so gerne betonen zu wissen, was das Volk denkt, sage ich Ihnen jetzt mal aus meiner Sicht, was das Volk denkt: “Wir haben Ihr Spiel so etwas von satt!”
Sie vergessen dabei wie immer die wesentliche Komponente: Terror oder Gefahren vor denen Sie uns, das Volk, schützen sollen kommen nicht ausschließlich von “innen”. Und dass Ihre Gesetze auf deutsche Landesgrenzen (lassen Sie es meinetwegen auch europäische Landesgrenzen sein) beschränkt sind, ist Ihnen dabei auch egal, immerhin geht es hier um “nationale” Sicherheit.
Datenverschlüsselung von Kommunikationsprotokollen auf der einen, und Emails auf der anderen Seite sind die (ersten) Antworten die ich Ihnen gebe, um Ihnen klar zu machen, dass Sie in Ihrem Kontrollwahn nicht alles und jeden durchleuchten können.
Ich möchte Sie zum Schluss noch auf eins hinweisen: Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes (respektive des Landes) haben Sie uns noch nicht genommen…
Bei der kommenden Wahl werde ich mir dreimal überlegen, ob gerade Ihre Partei das notwendige Kreuz bekommt.
Darauf folgte eine formelle Standardantwort wie sie mir auch aus diversen Forenbeiträgen (google) bekannt war:
Sehr geehrter Herr Woller ,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.
Auslöser für die Bestrebungen einer europaweit einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten ist die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, wurde die Speicherung der Verbindungsdaten verlangt, so dass Polizei und Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Auch die EU-Kommission forderte eine entsprechende Regelung.
Bei der von den Europäischen Institutionen (EU-Kommission, Rat der Justizminister, europäisches Parlament und EU-Rat) beschlossenen Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung geht es in erster Linie um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Aus welcher Mobilfunk-Zelle hat ein Teilnehmer telefoniert? Die Richtlinie sieht eine Speicherungspflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten vor.
Diese EU-Richtlinie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis zum Oktober 2007 in deutsches Recht umzusetzen. Es wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.
Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommt eine große Bedeutung zu.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.
Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine wirksame Strafverfolgung ist unbestritten. Die Befugnis, nach §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.
„Ins Leere“ läuft das Ermittlungsinstrument der Auskunft derzeit immer dann, wenn die relevanten Daten von dem betreffenden Dienstanbieter gar nicht oder nur sehr kurzzeitig gespeichert werden, weil dieser sie zu Abrechnungszwecken nicht benötigt; dies ist aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Pauschaltarifen (so genannten „Flatrates“) immer häufiger der Fall. Diese Daten werden nach geltendem Recht grundsätzlich nicht gespeichert. Damit hängt zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Einzelfall von dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter vereinbarten Tarifmodell ab.
Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten greift allerdings in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; konkret betroffen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Diese Grundrechte sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.
Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemeinwohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende gesetzliche Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben zu Beginn des Jahres 2006 einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der mit großer Mehrheit vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden sollen; dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten. Mit dem Gesetz ist zugleich sicherzustellen, dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
Bei meiner Antwort darauf wurde ich zugleich etwas deutlicher aber auch etwas sarkastischer:
Sehr geehrter Herr Pofalla.
Ein persönlicher Kommentar vorab -
Vielen Dank für Ihre Standardantwort, eine persönliche Stellungnahme hätte mich erfreut zumal der unten geschriebene Text auch in diversen Foren zum Thema einsehbar ist und mir dadurch bereits bekannt war.
Zurück zum Thema.
> Auslöser für die Bestrebungen einer europaweit einheitlichen
> Speicherung von Kommunikationsdaten ist die Angst vor weiteren
> Terroranschlägen.
Herr Pofalla, wir, das deutsche Volk leben in einer ungewissen Zeit. Die Medien überschütten uns mit Meldungen über Unruhen, Tote und Krieg aus Afghanistan, Iran, Irak, Israel und dem restlichen nahen Osten. Die von Ihrem Parteikollegen, unserem Innenminister, immer wieder vorgebeteten Sätze wie “Angst vor Terroranschlägen” oder “Krieg gegen den (internationalen) Terrorismus” und seine Vorschläge über das Abschießen von Passagierflugzeugen im „quasi“ Krisenfall sind in aller Munde und sorgen für ein eher düsteres Bild von der Zukunft.
Ein Szenario das einen nicht unbedingt froh stimmt, wenn man die Flugtickets für seinen bereits gebuchten Spanienurlaub vor sich liegen sieht.
Betrachtet man sehr nüchtern die letzten politischen Jahre in Deutschland so stellt man fest, dass sich nach dem 11.09.01 auch hier in Deutschland viel geändert hat. Gesetze sind erlassen, Maßnahmen getroffen, Verdächtige verhaftet und verurteilt worden oder werden es derzeit noch.
Auch international hat sich sehr viel getan: New York bzw. die ganze USA, London, Madrid sind heute nicht mehr die Orte, die sie einst waren. Oder nehmen Sie den Karikaturenstreit anlässlich einer Veröffentlichung in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten vom 30.09. was in wütende Proteste aus der islamischen Welt mündete. Ereignisse die nicht nur in mir Angst sähen.
Sind sie aber ehrlich zu sich selbst gibt es den Terrorismus nicht erst seit 2001/NY sondern es gab ihn schon früher und er war genauso brutal und gewaltvoll gegenüber unbeteiligten Zivilisten oder andersgläubigen.
Der “Terrorismus” im großen und im kleinen, ob international oder national ist – leider – überall präsent.
Nun haben sich, mit fortschreitender Zeit und damit auch mit der technischen Entwicklung die Möglichkeiten für die, auf geltende Gesetze bezogen, legale wie illegale Anwendung vervielfältigt.
Um es auf den Punkt zu bringen vertrete ich die Meinung, dass es für die (nennen wir sie mal) Terroristen zu viele Möglichkeiten gibt, unbemerkt an den Behörden vorbei zu kommunizieren, dass die Maßnahmen die Sie und Ihre Kollegen nun für uns (bessern: in unserem Namen) verabschieden nur das eigene Volk treffen.
Um nur drei zu nennen sind das z.B.:
- Thema Verschlüsselung von Inhalten
- Thema grenzübergreifende Zusammenarbeit der EU mit anderen Staaten auf polizeilicher Ebene
- Vorbereitung von strafrelevanten Ereignissen im (nicht-EU) Ausland
- Der Terrorist nutzt statt dem Internet die Briefpost und sendet die
- Pläne als Brief oder viel schlimmer – als Paket mit dem Bastelsatz für eine Bombe gleich dazu – werden diese Daten auch gespeichert um so z.B. den auf dem Paket angegebenen Absender ausfindig zu machen?
Das Volk gibt dagegen unverhältnismäßig viel auf und muss sich sehr viele Dinge gefallen lassen wie die aktuellen politischen Diskussionen in den Medien zeigen.
Die Innenminister der Bundesländer als auch Herr Schäuble auf Bundesebene nehmen diese Steilvorlage an und fordern unentwegt mehr Überwachung sei es durch
- massiver Ausbau der Videoüberwachung
- durch die “Anti-Terror-Datei” (Wer hat sich eigentlich diesen ‘beknackten’ Namen ausgedacht?!)
- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten
- Diskussion um Überwachung von privaten PC
- quasi die Bankrotterklärung für Selbstbestimmung und Privatsphäre
- Telefonüberwachung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Schaar, beklagt sich auf seiner Seite schon seit geraumer Zeit über den zunehmenden “Big Brother”.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Artikel von Herrn Krempel der noch zu Zeiten Schilys verfasst wurde. Herr Pofalla, seit dem hat sich aber die Tendenz zum Überwachungsstaat deutlich verschärft und das “Reformtempo” zum Abbau von bürgerlichen Freiheiten extremst angezogen!
Die dem Volk von den Volksvertretern vorgespielte “Das brauchen wir alles um den (internationalen) Terroristen abzuschrecken” Mentalität ist dabei ein Nebelwerfen erster Güte. Ich verweise auf eine interessante Diskussion in der sich u.a. Herr Bosbach zu Wort meldete.
Prävention und massive Überwachung (Bosbach: “500.000 Videokameras in London”) konnte nicht verhindern, dass in London Busse in die Luft gebombt worden sind.
Herr Pofalla, Datenerhebungen wecken bei den (heutigen) Politikern ungeahnte Kreativität wenn es um Begehrlichkeiten und weitere Nutzung der Daten geht.
Die weitere Nutzung bedeutet aber nichts anderes als Daten in Zusammenhang mit anderen Daten zu setzen um so einen Menschen transparent zu machen.
Ist das wirklich das was das Volk will? Den transparenten Bürger? Wer garantiert mir denn, dass ich nicht von diesem System analysiert werde – gerade und auch wenn ich mich an Gesetze halte?
Mal angenommen ein Attentäter nutzt sein Handy um jemanden anzurufen und hat einen Zahlendreher drin und landet auf meinem Handy. Können Sie ausschließen, dass Unschuldige und vor allem unbeteiligte Personen nicht von “Big Brother” betroffen sind?
Herr Pofalla, ich prophezeie Ihnen, dass Sie das nicht können. Sie und Ihre Kollegen können es nicht ausschließen, weil Sie und Ihre Kollegen mit dem Ausbau des Überwachungsstaates ein System schaffen, das ebenfalls Begehrlichkeiten wecken wird.
Mir erscheint es manchmal, dass gerade in diesen Fragen die USA das große Vorbild unseres Bundesinnenministers sind. Was dort das Volk mit sich im Namen der “Terrorismusbekämpfung” machen lässt ist unbeschreiblich und spottet meiner Meinung nach jeder demokratischen Einstellung. Schon die Bezeichnung “war against terror” bringt es doch selbstironisch auf den Punkt.
Wir machen den Amerikanern ja vieles nach – und bei weitem nicht alles ist schlecht: McDonalds, Coca Cola, schwache Biometrie, Gottgläubigkeit, Sky-Marshals, Passenger Name Records,… – suchen Sie sich aus was sie wollen.
Vielleicht sind wir ja eines Tages soweit, dass dieses System auch für andere genutzt werden kann. Eine nicht ganz ernst gemeinte Liste verdeutlicht die Situation:
- die Musikindustrie nutzt die Daten um Nutzer „illegaler“ Tauschbörsen zu verfolgen. (Rechtfertigung: „Heute Musikpirat, morgen internationaler Terrorist“)
- die evangelischen und katholischen Kirchen nutzen das System um zielgerichtet andersgläubige mit Propaganda zu überhäufen (Rechtfertigung: „Wer an Gott glaubt bombt niemanden in die Luft“)
- säumige Steuerschuldner werden per Maut-Daten und Überwachungskameras verfolgt (Rechtfertigung: „Den wollten wir sowieso haben“)
- Die Nutzungsrechte für die Überwachungsdaten werden an ein Konsortium übertragen, dass so z.B. Träger der elektronischen Fußfessel weltweit in Kombination mit Galileo/GPS punktgenau aufspüren kann (Rechtfertigung: „Wer so ein Ding am Fuß trägt weiß schon warum er gejagt wird“)
- …
Herr Pofalla, ich möchte Sie bitten, noch einen kurzen Blick auf den folgenden TP-Artikel zu werfen – und in Zukunft dafür zu sorgen, dass Big Brother nicht Realität wird. Auch nicht als “light” Version.
Und nun zurück zu ihrem Standardschreiben:
> Damit hängt
> zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Einzelfall von
> dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter vereinbarten
> Tarifmodell ab.
Herr Pofalla, Ihre Worten zu folge müsste ich fast weinen, weil mich als „schlechter“ deutscher Staatsbürger für einen für mich günstigeren Flatratetarif entschieden habe. Ihren Worten zufolge behindere ich also durch meine „geiz-ist-geil“ Einstellung massiv die Strafverfolgung deutscher Behörden und die Aufklärung diverser Terrorismen.
Oh, da habe ich doch glatt etwa vergessen: Ich damals zu Modemzeiten die Telekom (T-Online) schriftlich angewiesen, meine Verbindungsdaten nach Rechnungsstellung zu löschen.
Wie man sieht, ist es also nicht der böse „Flatratesurfer“ sondern die gutmütige Telekom (das ich diese beiden Worte zusammen noch mal in den Mund nehme hätte ich nicht gedacht) die mir diese eklatante Behinderung von Staatsgewalten ermöglichte. Ich bin mir sogar sicher, dass ich damals bei meinem Wechsel zu einem anderen Internetprovider eine ähnliche Klausel im Vertrag gelesen habe. Aber für Sie hole ich gerne die Vertragsdaten bei Gelegenheit noch mal aus dem Keller und sehe genau nach.
Ein weiterer Nebelwurf den wir durch Raumlüftung klären konnten.
> Die Abfrage der gespeicherten Daten kann zudem weitere Grundrechte,
> wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2
> GG berühren. Diese Grundrechte sind in einem freiheitlichen
> demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung.
Von Bedeutung nur exakt bis dahin, bis ein politischer „Experte“ durch eine politische Findungskommission oder politisches Gutachten feststellt, dass eine Datensammlung und Einschränkung der von Grundrechten sinnvoll wäre um irgendwelche internationale Terrorismen (im Nachhinein) zu bekämpfen. Im Anschluss daran sind die dann beschnittenen Grundrechte nicht mal mehr das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen.
Geben wir die Grundsätze einer freien, demokratischen Gesellschaftsform auf für nachhaltige Maßnahmen zur Aufklärung verübter Terroranschläge.
Bitte entschuldigen Sie den Sarkasmus aber ich frage mich in letzter Zeit immer öfter für wie blöd die politische Landschaft das „nichtpolitische“ Volk hält.
> Eingriffe in diese Grundrechte,
> von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner
> Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch
> ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und
> bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.
Jetzt haben wir den zentralen Punkt erreicht: ich wage es ernsthaft zu bezweifeln, dass hier gegenüber dem Volk verständliche Vorkehrungen getroffen werden, die das Volk genau vor dieser unrechtmäßigen Beschnüffelung schützt.
Meine Erfahrung sagt mir, dass Sie ein System (mit-) begründen, dass Sie hinterher nicht mehr kontrollieren können und das – das müssen Sie zugeben – sehr anfällig für Missbrauch ist.
Herr Pofalla, Sie sehen eine Maßnahme, wir spüren eine weitere.
> Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos
> gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung
> vernünftiger Gemeinwohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer
> wirksamen Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen,
> zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der
> Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende
> gesetzliche Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet,
> erforderlich und angemessen sind.
Generell mal die Rückfrage an Sie: glauben Sie, entspricht es dem Gemeinwohl eines Volkes, wenn seine Grundrechte eingeschränkt werden?
Die „Grenzen der Verhältnismäßigkeit“ haben wir alle noch im Ohr, als die Medien über die bevorstehenden Belastungen beim „Gesundheitskompromiss“ diskutierten. Aber es geht hier nicht um den Zahnarztbesuch oder das Kaufen von Kopfschmerztabletten in der Apotheke sondern um nichts geringeres als den Abbau von Grundrechten.
Und bitte verwechseln Sie hier zwei Dinge nicht: ich spreche mich nicht gegen eine Strafverfolgung aus, ich spreche mich gegen den Überwachungsstaat aus.
Auch wenn wir hier noch am Anfang stehen so ist das jetzt der richtige Zeitpunkt um zu handeln – nicht wenn so ein System erst mal steht.
Comments are closed.